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Tauchsicherheit und Rettung

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der vorbeugenden Unfallvermeidung und den bei einem Tauchunfall zu ergreifenden Maßnahmen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er - sich der besonderen Bedeutung einer vorbeugenden Unfallvermeidung bewusst sein, - Tauchgänge so durchführen können, dass Situationen, die zu Problemen oder gar Unfällen bei sich selbst oder bei Mittauchern führen könnten, soweit möglich bereits im Ansatz vermieden werden, - Unfallsituationen beherrschen, - Rettungs-, Berge- und Transporttechniken im Wasser und an Land durchführen können, - Erste Hilfe- und Reanimationstechniken anwenden können, - den effizienten Rettungs- und Signalmitteleinsatz kennen, - die Rettungskette kennen und einleiten können.

Zielgruppe
Taucher die Interesse haben ihre Kenntnisse zu erweitern und vorhaben, den Gerätetauchschein*** 616 (CMAS***) zu absolvieren.

Inhalte

  • Risikofaktoren beim Tauchen
  • Problemursachen
  • Problemvermeidung
  • Problembewältigung
  • Selbst- und Partnerrettung
  • Retten eines bewusstlosen Tauchers
  • Rettungskette
  • Schwerer Tauchunfall (Dekokrankheit Typ I und II, aterielle Gasembolie)
  • Sauerstoffbeatmungssysteme
  • HLW, Unterkühlung, Hitzeschäden, Verletzungen durch Nesseltiere
  • Übungen zur Tauchsicherheit und Rettung
  • Übungen mit ABC-Ausrüstung zur Tauchsicherheit und Rettung
  • Tauchgänge zur Tauchsicherheit und Rettung

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (nicht älter als 2 Jahre)
  • Mindestalter 14 Jahre (Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Nachweis der Tauchtauglichkeit)
  • Nachweis des (zusätzlichen) privaten Versicherungsschutzes gemäß Anweisung für das Gerätetauchen in der DLRG
  • DLRG-Gerätetauchschein* (CMAS*) (ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Erfolgskontrolle: Der Ausbilder stellt fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Dies geschieht im theoretischen Teil in Form von Lehrgesprächen.
  • Erfolgskontrolle: Der Ausbilder stellt fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Dies geschieht im praktischen Teil durch zielorientierte Beobachtung.

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