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Wasserrettungsdienst (WRD)

 

Jeder hat sie irgendwann schon einmal gesehen – die Wasserretter der DLRG.

Sie behalten das wassersportliche Treiben im Auge und greifen ein, wenn jemand in Not gerät.

Unter dem Begriff Wasserrettung versteht man alle Hilfsmaßnahmen bei Notfällen am und im Wasser, also bei Bade-, Boots- und Eisunfällen. Die Rettung von Personen erfolgt an und in stehenden, sowie fließenden Gewässern - auch im Winter bei Eis.

Der Wasserrettungsdienst wird von der DLRG eigenständig organisiert und durchgeführt. Hierzu gehören zum Beispiel die Wasserrettungsstationen an Flüssen und Seen oder auch  die Aufsicht in Schwimmbädern.

  • Wasserrettungsdienst im privaten Auftrag: In Schwimmhallen oder Freibädern übernehmen die Einsatzkräfte der Wasserrettungsorganisation die Wachaufgaben in der Regel im privaten Auftrag.
  • Wasserrettungsdienst im öffentlichen Auftrag: An Badegewässern und Binnengewässern wacht der Wasserrettungsdienst meist im öffentlichen Auftrag. Dieser ist entweder gesetzlich geregelt oder wird von Kommunen oder Zweckverbänden erteilt.
  • Wasserrettungsdienst in Selbstverantwortung: Überall dort, wo kein öffentlicher Auftrag vorliegt, zum Beispiel von einer Kommune, und auch keine Privatperson einen Auftrag erteilt hat, übernimmt der Wasserrettungsdienst seine Aufgaben in Selbstverantwortung.

 

 

 

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